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Notruf

Richtiges Absetzen eines Notrufes

 

Wenn es brennt, befolgen Sie folgende Grundsätze:

1. Alarmieren

2. Retten

3. Löschen

Bewahren Sie Ruhe. Es ist wichtig, dass möglichst viele Informationen beim Notruf durchgegeben werden, damit eine entsprechende Alarmierung der Einsatzkräfte erfolgen kann. Beachten Sie vor allem folgende Angaben, die bei keinem Notruf fehlen dürfen:

1. WER spricht? Sollten für den Disponenten in der Leitstelle weitere Informationen wichtig sein, oder sollten beim ursprünglichen Notruf Angaben gefehlt haben, kann er Sie zurückrufen.

2. WAS ist passiert? Teilen Sie dem Disponenten möglichst alle Umstände, die Sie zum vorliegenden Notfall kenen mit (Verletzte, möglicherweise eingeschlossene Personen, Größe eines Brandes, beteiligte Fahrzeuge bei einem Unfall...). Diese Informationen sind wichtig, um die richtigen und genügend Einsatzkräfte zu alarmieren.

3. WO wird Hilfe benötigt? Der wichtigste Punkt bei einem Notruf. Sollten Sie ortsunkundig sein, suchen Sie markante Punkte und geben Sie diese an, oder geben Sie auch Vulgonamen an. Die Einsatzkräfte sind meist ortskundig und können so schneller zum Ort der benötigten Hilfeleistung gelangen.

4. WIE, Hinweis auf besondere Umstände Geben Sie besondere umstände, wie zum Beispiel Gefahrgut in der Nähe des Brandherdes und dergleichen an. Dies hilft den Einsatzkräften bereits bei der Anfahrt, die richtigen Einsatzmaßnahmen vorzubereiten.

Was passiert, wenn ich die Feuerwehr umsonst gerufen habe? Prinzipiell nichts. Es ist besser einmal zuviel zu alarmieren, als zu spät und dann länger auf Hilfe warten zu müssen. Vor allem bei Bränden ist aufgrund der Ausbreitungsgefahr ein rascher Notruf notwendig. Scheuen Sie sich nicht davor einen Notruf abzusetzen, denken Sie auch nicht, es wird schon jemand anders anrufen, dadurch können wertvolle Minuten verstreichen. Ein Feuerwehreinsatz bei Gefahr im Verzug, auch wenn diese Gefahr bis zum Eintreffen der Feuerwehr gebannt ist, oder einfach nur überschätzt wurde, ist immer kostenlos.
Allerdings möchten wir hier auch darauf hinweisen, das mutwillige und falsche Alarmierungen keine Kavaliersdelikte sind und polizeilich verfolgt werden!

Mittwoch, 24. April 2024

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